SCHWANGERSCHAFTSBEGLEITUNG
- Schwangerenvorsorge
nach Mutterschaftsrichtlinien bis zur 32. SSW alle 4 Wochen, danach alle 2 Wochen und ab dem Errechneten Termin engmaschiger. Hebammen können bis auf die US- Untersuchungen alle Vorsorgen durchführen. Wenn gewünscht können auch Vorsorgen im Wechsel mit dem Gynäkologen/ der Gynäkologin oder nur vereinzelt gemacht werden. - Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Körperarbeit
» EMH® nach HebammenART bei Beschwerden, als Schwangerschaftsmassage oder geburtsvorbereitend
» K-Taping - Bindungsförderung im Rahmen des affektiven pränatalen Kontakts als Einzelstunde oder begleitend durch die SS
- Blessingway


